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   ArbG Frankfurt/Main, 06.09.2005 - 8/9/5 Ca 9810/04   

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https://dejure.org/2005,62610
ArbG Frankfurt/Main, 06.09.2005 - 8/9/5 Ca 9810/04 (https://dejure.org/2005,62610)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 06.09.2005 - 8/9/5 Ca 9810/04 (https://dejure.org/2005,62610)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 06. September 2005 - 8/9/5 Ca 9810/04 (https://dejure.org/2005,62610)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 386/11

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich mit Namensliste -

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 18. März 2011 - 10 Sa 1582/10 - wird zurückgewiesen, soweit dieses auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 6. September 2005 - 8/9/5 Ca 9810/04 - abgeändert und die Klage abgewiesen hat.
  • LAG Hessen, 18.03.2011 - 10 Sa 1582/10

    Zuständigkeit des Betriebsrats für Erstellung der Namensliste

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 06. September 2005 - 8/9/5 Ca 9810/04 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

    Mit Urteil vom 06. September 2005 - 8/9/5 Ca 9810/04 - hat das Arbeitsgericht A. der Kündigungsschutzklage stattgegeben.

    das am 06.09.2005 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main, Az.: 8/9/5 Ca 9810/04, abzuändern und die Klage abzuweisen.

    Im Wege der Anschlussberufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 06.09.2005, Az. 8/9/5 Ca 9810/04, stellt der Kläger hilfsweise einen Antrag auf Wiedereinstellung wie folgt:.

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